Beamtenausbildung - interessant - vielseitig - zukunftssicher |
Beamtenausbildung: Beihilferegelung nach Ländern
Unter Beihilfe versteht man eine finanzielle Zuwendung für Beamte bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (ggf. auch für deren Ehepartner und Kinder). Die Art und Gewährung der Beihilfe ist in Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
Eine nützliche, nach Ländern gegliederte Übersicht bietet folgende Website:
www.beihilferecht.de
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester