Beamtenberuf: Beamtin bzw. Beamter im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung

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Beamtin bzw. Beamter im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung

Beamtenausbildung mit abweichenden Laufbahnbezeichnungen in den einzelnen Ländern

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst ist durch Verordnungen des Bundes bzw. der Länder geregelt. Die Dauer des
Vorbereitungsdienstes beträgt 2 bis 2,5 Jahre

Ausbildungsorte

Verwaltungsschulen oder andere Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Ausbildungsbehörden des Bundes, der Länder oder der Kommunalverwaltungen

Tätigkeiten

Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung erledigen Verwaltungsaufgaben in Sachgebieten wie Bauwesen, Verkehrswesen oder Wirtschaftsförderung. Sie bearbeiten beispielsweise Anträge von Bürgern und Bürgerinnen, erteilen Auskünfte, ermitteln Gebühren und wickeln den Zahlungsverkehr ab.

In der inneren Verwaltung übernehmen sie beispielsweise Aufgaben im Personalwesen, Finanzwesen oder in der  Materialverwaltung  einer  Behörde. Sie  erfassen  in  der  Personalverwaltung  die  Personaldaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, berechnen Löhne und Gehälter und führen Krankheits- und Urlaubslisten. Im Haushalts-  und  Kassenwesen  bearbeiten  sie  beispielsweise  Zahlungsvorgänge,  führen  Haushalts-überwachungslisten und sind an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. In der Materialbeschaffung und ‑verwaltung übernehmen sie z.B. die Bestellung von Mobiliar für kommunale und staatliche Einrichtungen.

Beschäftigungs- und Arbeitsbereiche bzw. Einsatzorte 

Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst der Allgemeinen Inneren Verwaltung finden Beschäftigung in erster Linie

- bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung
- bei Landesbehörden der allgemeinen bzw. Staatsfinanzverwaltung

Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst der Allgemeinen (Inneren) Verwaltung arbeiten in erster Linie

- in Büros

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

- an Auskunfts- bzw. Informationsschaltern

Zugangsvoraussetzungen (Bildungsabschluss, perönliche Voraussetzungen)

Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung vorausgesetzt.

Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein
Auswahlverfahren absolvieren.

Anforderungen:
- Sorgfalt (z.B. beim Führen von Akten)
- Umstellungsfähigkeit (z.B. beim Wechsel zwischen dem Erteilen telefonischer Auskünfte und der Sachbearbeitung am PC)
- Kunden- und Serviceorientierung (z.B. freundliches und hilfsbereites Auftreten beim Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern)
- Verschwiegenheit (z.B. beim Umgang mit personenbezogenen Daten)

Einkommen während der Auasbildungszeit bzw. des Vorbereitungsdienstes

Die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter erhalten als Beamte auf Widerruf sogenannte Anwärterbezüge, die
ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Derzeit liegt der monatliche Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto) 1.500 Euro und bei Landesbehörden (brutto) ‑ je nach Bundesland - 1.200 bis 1.400 Euro.

Quelle: BERUFENET Stand: 01.08.2021


 

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