
| Neu aufgelegt: März 2024
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Beamtinnen und Beamten für den mittleren Dienst der Sozialverwaltung
Beamtenausbildung
in den Ländern teilweise mit abweichenden Laufbahnbezeichnungen
Zugangsvoraussetzungen (Bildungsabschluss, Persöniches)
Für die Ausbildung wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren.
Anforderungen
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. Prüfen und Berechnen der Leistungsansprüche von
Versicherten)
- Kommunikationsfähigkeit (z.B. Erteilen von Auskünften zu individuellen Fragen der Bürger/innen)
- Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Eingehen auf Fragen der Antragsteller/innen zu Ansprüchen und Leistungen)
- Verschwiegenheit (z.B. im Umgang mit personenbezogenen Daten)
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst umfasst zwei Jahre und ist durch Verordnungen der Länder geregelt.
Ausbildungsorte (Schule/Behörden)
Verwaltungsschulen, Einrichtungen der Sozialverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichte sowie entsprechende Behörden
Berufliche Tätigkeiten
Beamtinnen undf Beamte des mittleren Dienstes der Sozialverwaltung sind u.a. als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei erteilen sie Auskünfte, bearbeiten Anträge, führen den Schriftverkehr und erledigen Buchhaltungsaufgaben sowie Kassengeschäfte.
Im Bereich Sozialversorgung befassen sie sich mit Fragen des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts. Sie prüfen und berechnen Ansprüche der Versicherten, beispielsweise im Hinblick auf Krankenbehandlung, Pflegezulage oder Hinterbliebenenrente.
Im Bereich Sozialversicherung bearbeiten sie Vorgänge, die die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Unfallversicherung und Rentenversicherung betreffen. Wenn Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes der Sozialverwaltung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit tätig sind, sorgen sie u.a. für die Zustellung von Ladungen und erstellen Sitzungsprotokolle.
Einsatzbereiche
Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes der Sozialverwaltung werden beschäftigt:
- in Behörden der Sozialversicherung und Sozialversorgung, z.B. Versorgungsämter
- in der staatlichen - kommunalen - Verwaltung
- und bei Arbeits- und Sozialgerichten
Einkommen während der Beamtenauisbildung (bzw. des Vorbereitungsdienstes)
Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die
ggf. durch Zulagen ergänzt werden. Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) ist von Land zu Land unterschiedlich und liegt zwischen 1.200 uns 1.500 Euro.
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