Private Vorsorge: Sichern Sie sich die staatliche Förderung während der Beamtenausbildung

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Private Vorsorge - Sichern Sie sich die staatliche Förderung

 

Gerade erst in den Beruf gestartet und dann soll man jetzt schon an die Rente denken? Ja, am besten wär's. Je früher man sich darum kümmert, desto besser sieht Ihre Zukunft aus. Zumindest finanziell.

Bereits jetzt wird dafür gesorgt, dass die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung entlastet werden. Das Rentenniveau, derzeit bei etwa 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens soll bis 2030 bei 68 Prozent liegen. Was Sie später einmal bekommen werden und ob das dann zum Leben reichen wird, weiß heute noch keiner. Daher wird jedem einzelnen empfohlen so früh wie möglich vorzusorgen.

Zusammen mit der Rentenreform wurde die staatliche Förderung der privaten Eigenvorsorge eingeführt. Mit der privaten Vorsorge kann man nicht früh genug beginnen. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des Staates. Es werden alle Personen gefördert, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen sind – also auch Auszubildende und Beamtenanwärter.

Banken und Versicherungen bieten verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge an, das können Sparverträge, Fondsanlagen oder auch direkte Rentenversicherungen sein. Vom Staat werden alle Verträge gefördert, die auch zertifiziert sind – was aber wiederum kein Qualitätsmerkmal bedeutet muss. Wichtig ist, dass man sich individuell beraten lässt, um den Vorsorgebedarf ermitteln zu können; lassen Sie sich dabei auch ausrechnen, wie hoch Ihr Eigenanteil ist, den Sie einbringen müssen, um die Förderung vom Staat zu erhalten. Am besten holt man sich ein Angebot von den Selbsthilfeeinrichtungen im öffentlichen Dienst ein. Denn die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus.

 

Tipp: Beiträge für die Altersvorsorge sind Sonderausgaben
Wer sich für eine zusätzliche Altersvorsorge entscheidet, kann die Beiträge hierfür in der Steuererklärung unter Sonderausgaben geltend machen.


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