Tarifrecht für Auszubildende und TV Praktikanten sowie Tarifvertrag für Auszubildende

Neu aufgelegt: März 2024

 

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Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L)

Tarifverträge und tarifrechtliche Fragen im öffentlichen Dienst .

Vom Tarifrecht sind neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch Auszubildende und Praktikanten erfasst. Auch für die Nachwuchskräfte Auszubildende und Praktikanten sind die Fragen zu Einkommen und Ausbildung in Tarifverträgen geregelt.Den Inhalt des arifvertrags für Auszubildende im öffentlichen Dienst finden Sie hier  


TVöD (Bund und Kommunen)

Tarifeinigung am 25.10.2020:

Tarireinigung im Wortlaut

Tarifvertrag Coroaa ZV-Corona: Sonderzahlung 2020

Die entsprechenden Entgelttabellen finden Sie unter www.tarifvertragoed.de.


 

Allgemeines zu den Tarifverträgen und dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst

 

Aktuelles aus dem Öffentlichen Dienst:

Hier informieren wir Sie zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst 

- Tarifparteien und Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Deutschland

- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

- Tarifvertrag Länder (TV-L) 


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seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie für Beamte in Ausbildung (beamtenausbildung-online.de). Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung



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