Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber und größter Ausbilder in Deutschland

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Der öffentliche Dienst im Überblick

Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber

Mehr als 6 Mio. arbeiten bei Öffentlichen Arbeitgebern

Bei öffentlichen Arbeitgebern arbeiten in Deutschland 6.095 Mio. Beamte und Arbeitnehmer, davon 4.8 Mio. im „klassischen“ öffentlichen Dienst, u.a. Bund, Länder, Kommunen) und 1,25 Mio. im privatisierten Sektor. Davon stehen 1.687,4 Mio. im Beamtenverhältnis und 2.895 Mio. sind als Tarifkräfte beschäftigt. Hinzu kommen noch 165.635 Berufs- oder Zeitsoldaten. In einer Ausbildung stehen 235.255 junge Leute, davon absolvieren 127.910 eine Beamtenausbildung (zumeist im mittleren und gehobenen Dienst). In einem Ausbildungsverhältnis nach Berufen des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) stehen 107.345 junge Menschen.

Der öffentliche Dienst braucht mehr Nachwuchskräfte

Die Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Bereichs stellen inzwischen wieder deutlich mehr Berufseinsteiger ein. Da die Schulabgängerzahlen aber rückläufig sind, fällt es inzwischen auch dem öffentlichen Dienst schwer, ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen. Daneben besteht die Anforderung, dass der Nachwuchs auch gut geeignet sein muss (beispielsweise fällt es vielen Schulabgängern schwer, die hohen persönlichen Anforderungen für einen Polizeiberuf zu erfüllen). Dennoch stehen bei den Bewerbern „sichere Jobs“ nach wie vor hoch im Kurs. Sie als Berufseinsteiger haben sich im Auswahlverfahren bewährt und eine Einstellungszusage erhalten.

Der Zugang zum öffentlichen Dienst ist im Grundgesetz geregelt. Für eine Einstellungszusage zählen vor allem, die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung. Der im Verfassungsrecht verankerte Leistungsgrundsatz gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Beamte.

Der öffentliche Dienst ist gut – braucht aber ein besseres Image

Man kennt sie und jeder lacht darüber, gemeint sind die Beamtenwitze. Dahinter verbergen sich schon gar nicht konkrete Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger mit dem öffentlichen Dienst machen. Die Öffentlichkeit ist bei der Beurteilung über die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht immer fair. Zeigen sich Kunden beispielsweise bei der Wartezeit am Bankschalter geduldig, „geigt“ man dem Sachbearbeiter im Finanzamt schon mal die Meinung, wenn man fünf Minuten warten muss.

Das Meinungsforschungsinstitut forsa untersucht im Auftrag des dbb beamtenbund und tarifunion seit vielen Jahren, wie die deutsche Bevölkerung über den öffentlichen Dienst denkt. Demnach stuft die Mehrheit der Befragten die Beamten als pflicht- und verantwortungsbewusst, als zuverlässig, kompetent, rechtschaffen und hilfsbereit ein. Etwa die Hälfte hält die Beamten für unbestechlich, jeder Dritte für flexibel.

Das Ansehen einzelner Berufsgruppen

An der Spitze des Berufe-Rankings stehen seit vielen Jahren die Feuerwehrleute, die Ärzte sowie die Kranken- und Altenpfleger, die bei nahezu allen Bürgern ein hohes Ansehen haben und die TOP-10 bei den Berufen anführen. Danach sind die beliebtesten Berufe: Erzieher im Kindergarten/Kita, Polizisten, Richter, Piloten, Hochschulprofessoren, Lehrer und Beschäftigte bei der Müllabfuhr.

Von Beamten wird Verfassungstreue gefordert

Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind für alle Bereiche der Verwaltung im Wesentlichen einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.

Stellenausschreibung ist erforderlich

Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt überdies in der Regel voraus, dass eine Stellenausschreibung erfolgt ist, damit das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet ist. Die geeigneten Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle werden durch Auswahlverfahren ermittelt. Die Auswahlverfahren werden von jeder Dienstbehörde in eigener Verantwortung und Zuständigkeit durchgeführt. Für die Form des Auswahlverfahrens nutzen die Verwaltungsbehörden heute auch Einstellungstests wie sie in der privaten Wirtschaft gang und gäbe sind.

Auch Bürger aus EU-Mitgliedstaaten können eingestellt werden

Auch Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten können im deutschen öffentlichen Dienst eingestellt werden. Allerdings müssen sie die gleichen Bedingungen erfüllen, die auch von deutschen Bewerbern erfordert werden.

Mehr Migranten im öffentlichen Dienst

Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ist gemessen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen in Deutschland noch gering. Dabei steht die öffentliche Verwaltung vor der Herausforderung, bei der Aufgabenerfüllung möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen in die Entscheidungsprozesse einzubinden und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu nutzen.

Beschäftigte mit Migrationshintergrund können dabei wichtige Brückenbauer zwischen Bürgern und Verwaltung sein. Der öffentliche Dienst stärkt durch die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten seine interkulturelle Kompetenz. Angesichts des demografischen Wandels und des sinkenden Erwerbspersonenpotentials mit einem absehbaren Fach- und Nachwuchskräftemangel profitieren die Verwaltungen zudem von einer Erweiterung des Kreises geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.

 

Nationaler Aktionsplan „Integration“
 

Das Themenfeld „Migranten im öffentlichen Dienst“ wird im Nationalen Aktionsplan „Integration“ erstmals behandelt. Der Bund seiner Verantwortung zur Erhöhung des Anteils von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst.

 

Das Ziel, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen, soll erreicht werden, indem

- das Interesse am öffentlichen Dienst bei den Migrantinnen und Migranten gesteigert wird,
- Hemmnisse bei der Auswahl und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund abgebaut
- und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für interkulturelle Vielfalt sensibilisiert werden.

 

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