Beamtenausbildung: Laufbahnrecht und Qualifizierung

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Beamtenausbildung: Laufbahnrecht und Qualifizierung

Wie überall, so gilt im öffentlichen Dienst offiziell das Leistungsprinzip.

Gilt ein Beamter als qualifiziert für einen höheren Posten, muss eine entsprechende zu besetzende Planstelle vorhanden sein. Um in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen, muss der Bewerber ein Auswahlverfahren bestanden und an Einführungen in die Aufgaben, Lehrgängen und Laufbahnprüfungen teilnehmen.

Ob ich in den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst eintrete, beeinflusst mein zukünftiges Vorankommen ebenso wie das Gehalt, das mir zusteht. Umgekehrt muss ich umso höher qualifiziert sein je höher ich (ein)steigen möchte. Unabhängig von der guten Ausbildung im öffentlichen Dienst, können meine Vorqualifikationen mich weiter voranbringen. Lebenslanges Lernen gilt im öffentlichen Dienst genauso wie überall sonst, wenn ich als Auszubildender übernommen worden bin: die nächsthöhere Stelle oder Laufbahn erfordert besondere, neue Qualifikationen.

Detailierte Informationen zum Laufbahnrecht und der Qualifizierung gibt es unter:
www.beamtenanwaerter-online.de

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester

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