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Was Sie schon vor Ausbildungsbeginn regeln sollten
Wenn noch nicht vorhanden, ein Konto als Gehaltskonto eröffnen. Unbedingt die Konditionen der Banken vergleichen (Verzinsung, Gebühren). Prüfen, ob vermögenswirksame Leistungen gewährt werden. Da ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte verwandt wird, braucht der Arbeitgeber nur noch Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer von Euch. Alles Weitere wird zwischen den Beteiligten auf elektronischem Wege geregelt. Je nach konkreter Ausbildung müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und eine ärztliche Berufsfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Weitere Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester